Mittwoch, 28. Juli 2004
Einsicht in Abrechnungen
Laut http://www.mdr.de/hier-ab-vier/guter-rat/1426185.html hat ein Mieter das Recht auf Einsicht der Abrechungsunterlagen in den Räumen des Vermieters, nicht aber grundsätzlich auf das Zusenden von Kopien. Sollte die Einsicht nicht möglich sein, so gehts auch mit Kopien - dann aber auf Kosten des Mieters.

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